Rechtsprechung
BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Erstmalige Herstellung; Ordnungsgemäßer Zustand; Gemeinschaftseigentum
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21; BGB § 242
Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - 10 UR II 35/98
- LG Traunstein - 4 T 2980/99
- BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 267 (Ls.)
- ZMR 2001, 469
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).b) Die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, denn diese hat über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).
- BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Das Landgericht hat ihre Erstellung zu Recht nicht als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen, weil die Maßnahme mit Billigung des Bauträgers vor der Fertigstellung und Übergabe der Außenanlagen vorgenommen wurde (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 m. w. N.).Die Anrufung der Eigentümerversammlung kann jedoch ausnahmsweise unterbleiben, wenn wegen der Stimmrechtsverhältnisse nicht mit einer Beschlußfassung zu rechnen und davon auszugehen ist, dass der antragstellende Wohnungseigentümer ohnehin keine Mehrheit in der Versammlung finden wird (BayObLG NJW-RR 1994, 276;… Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. Rn. 85 und 86, Staudinger/Bub WEG Rn. 117, jeweils zu § 21).
- BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen …
- BayObLG, 28.09.1995 - 2Z BR 11/95
Beseitigung der von einer Kinderschaukel ausgehenden Beeinträchtigung, die der …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Antragsgegnerin zu 2 ist als Verwalterin der Anlage rechtlich nicht in der Lage, die Stellplätze zu beseitigen und die Gemeinschaftsfläche entsprechend dem Freiflächenplan umzugestalten; dies fällt vielmehr in die Zuständigkeit der Wohnungseigentümer (BayObLG FGPrax 1995, 231/232). - BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93
Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Diese Vollmacht ist wie jede Grundbucherklärung nach dem Wortlaut und Sinn auszulegen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLGZ 1993, 259/263 und st. Rspr.). - BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Ein Wohnungseigentümer kann die Herstellung daher nicht verlangen, wenn dies den übrigen Wohnungseigentümern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (BayObLGZ 1989, 470/473; BayObLG WE 1997, 73). - BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99
Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Verpflichtung des Verwalters, gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die für die ordnungsmäßige Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, beschränkt sich grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLG NZM 1999, 840). - BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 64/00
Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung - …
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die hiergegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner zu 1 ist Gegenstand des Verfahrens 2Z BR 64/00. - BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97
Auszug aus BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Danach berechtigte sie den Verkäufer, ohne Mitwirkung der Käufer in Abänderung der Gemeinschaftsordnung Sondernutzungsrechte an weiteren Kraftfahrzeugabstellplätzen im Freien zu begründen und durch Eintragung im Grundbuch dinglich abzusichern (vgl. BayObLGZ 1997, 282/284).
- LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen: …
Dabei setzt die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, denn diese hat über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18.1.2001, Az.: 2 Z BR 65/00). - BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer …
Auf die Frage, ob die Antragstellerin aufgrund der Teilungserklärung einen Anspruch auf die erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands von Gemeinschaftseigentum hätte (vgl. etwa BayObLG ZMR 2001, 469), kommt es nicht an. - BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 64/00
Aufstellung beweglicher Werbeträger auf einer Gemeinschaftsfläche
Die Antragsteller nehmen die Antragsgegner auf Beseitigung der Stellplätze und Herstellung der im Lageplan eingezeichneten Grünfläche in Anspruch; dies ist Gegenstand des Verfahrens 2Z BR 65/00. - LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 268/10
Gebrauchsregelung bei Wohnungseigentum - Duldung des Abstellens von Fahrrädern
Die Anrufung der Versammlung kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn wegen der Stimmrechtsverhältnisse nicht mit einer Beschlussfassung zu rechnen und davon auszugehen ist, dass der antragstellende Eigentümer - wie der Beschluss vom 2. Juli 2009 gezeigt hat - ohnehin keine Mehrheit in der Versammlung finden wird (BayObLG, NJOZ 2002, 1517, 1519).